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NRW: Solarpflicht für Altbaudächer ab 2026
In Nordrhein-Westfalen (NRW) trat 2025 die Solarpflicht für Dachsanierungen bei neuen Wohngebäuden in der Landesbauordnung in Kraft, deren Bau ab dem 1.1.2025 beantragt wird. Die Module müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche bedecken.
Ab 2026 müssen bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die 30-Prozent-Mindestanforderung ist hier jedoch weniger streng: Bezugsgröße bei Bestandsgebäuden ist nicht die gesamte, sondern nur die geeignete Dachfläche. Ausschlaggebend ist der Beginn der Bauarbeiten.
Seit Januar 2023 gibt es bereits die Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften, seit Anfang 2024 die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten (Mindestgröße 30 Prozent der gesamten Dachfläche) und seit dem 1.7.2024 bei Dachsanierungen (30 Prozent der geeigneten Fläche) öffentlicher Gebäude.
Quelle: Solarpflicht für Wohngebäude: Regeln in den Bundesländern | Immobilien | Haufe
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Einspeisevergütung sinkt 2026: So viel bekommst du noch für deinen Solarstrom
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird ab Februar 2026 erneut gesenkt. Wer eine neue Anlage ab diesem Zeitpunkt ans Netz bringt, erhält etwa 1 Prozent weniger pro eingespeister Kilowattstunde als noch im Halbjahr davor. Auch wenn der Unterschied pro kWh gering erscheint, hat er über die gesamte Förderlaufzeit dennoch Bedeutung.
Wie hoch ist die Vergütung 2026 – und wie stark ist der Rückgang?
Für typische Dachanlagen bis circa 10 Kilowatt Leistung gilt:
- Bis Januar 2026: rund 7,86 Cent pro kWh bei Teileinspeisung.
- Ab Februar 2026: voraussichtlich etwa 7,78 Cent pro kWh – also ein Rückgang von etwa 0,08 Cent pro kWh.
- Für Volleinspeisung liegt der aktuelle Satz bei rund 12,47 Cent und würde auf etwa 12,35 Cent sinken.
Der Rückgang – im Vergleich zu Anfang 2025 – beträgt damit etwa 0,16 Cent pro kWh. Wichtig: Diese Kürzung betrifft ausschließlich Neuanlagen, die nach dem Stichtag in Betrieb gehen. Wer vorher ans Netz ging, behält seinen damals vereinbarten Satz für die vollständige Förderdauer.
Warum die Vergütung kontinuierlich sinkt
Die regelmäßige Absenkung der Vergütung ist politisch gewollt und gesetzlich vorgesehen. Die Kosten für Photovoltaik-Anlagen sind über die Jahre deutlich gesunken, sodass hohe Anfangsförderungen nicht mehr nötig sind. Zudem soll verhindert werden, dass Förderbeträge den Strompreis unnötig belasten. Das Ziel ist eine Förderung, die sich schrittweise dem Markt anpasst und so effizient wie möglich arbeitet.
Für Anlagenbetreiber heißt das zugleich: Die Einspeisevergütung wird nicht mehr der Hauptmotor der Rendite. Stattdessen wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms wichtiger – also der Strom, den man selbst nutzt, statt ihn einzuspeisen.
Was bedeutet das konkret für Haus- bzw. Anlagenbesitzer?
- Altanlagen (vor dem Stichtag): Diese bleiben von der Kürzung unberührt. Wer vor dem angegebenen Stichtag ans Netz ging, erhält seinen zugesagten Vergütungssatz über die volle Förderdauer von 20 Jahren.
- Neuanlagen ab 2026: Wer später startet, erhält zwar weiterhin eine Vergütung, aber diese fällt niedriger aus. Damit rückt die Wirtschaftlichkeit stärker auf Eigenverbrauch und Speichertechnik.
- Volleinspeisung: Das Modell der vollständigen Einspeisung ist heutzutage selten die wirtschaftlich beste Wahl für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Meist lohnt sich eine Kombination aus eigener Nutzung und Speicherung mehr.
Historischer Blick – wofür war die Förderung gedacht, und wie hoch war sie?
Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland überhaupt zu ermöglichen. Damals waren Module teuer und kaum verbreitet. Durch hohe garantierte Einspeisesätze über 20 Jahre wurde das Investitionsrisiko für Betreiber deutlich vermindert.
In den frühen Jahren lagen die Vergütungssätze entsprechend hoch:
- Im Jahr 2000: rund 50 Cent pro kWh für kleine Anlagen.
- 2004: bis über 57 Cent pro kWh für Dachanlagen.
Diese hohen Sätze waren bewusst überdimensioniert, um den Einstieg in die Technologie zu fördern. Heute liegen die Sätze unter 8 Cent pro kWh – ein Hinweis darauf, wie stark die Kosten gesunken sind.
Was bedeutet das für Altanlagen – bekommen sie heute noch 50 Cent?
Ja – aber mit Einschränkung.
- Eine Anlage, die z. B. im Jahr 2000 in Betrieb ging und damals rund 50 Cent pro kWh vereinbar hatte, erhielt diesen Satz für die Dauer von 20 Jahren – also bis Ende 2020.
- Eine im Jahr 2004 gestartete Anlage mit etwa 57 Cent pro kWh hatte ihre Vergütung bis Ende 2024.
Nach Ablauf dieser 20-Jahres-Förderperiode endet der Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung. Der Betreiber kann die Anlage aber weiterhin betreiben – der Strom wird dann unter anderen Bedingungen vermarktet.
Damit lässt sich festhalten: Wer vor mehr als 20 Jahren eine Solaranlage gebaut hat, hatte tatsächlich sehr attraktive Einspeisevergütungen. Heute gibt es sie nicht mehr – und Neubauten erhalten deutlich geringere Sätze.
Tabelle: Entwicklung der Einspeisevergütung im Lauf der Jahre
Hier eine grobe Übersicht für kleine Dachanlagen mit Teileinspeisung (bis ~10 kWp) zur Einordnung:
| Jahr | Vergütung ca. (Teileinspeisung) |
|---|---|
| 2000 | ~ 50,6 Cent/kWh |
| 2004 | ~ 57,4 Cent/kWh |
| 2010 | ~ 39,1 Cent/kWh |
| 2012 | ~ 18,4 Cent/kWh |
| 2022 | ~ 6,2 Cent/kWh |
| 2023 | ~ 8,2 Cent/kWh |
| 2024 | ~ 8,0 Cent/kWh |
| Anfang 2025 | ~ 7,94 Cent/kWh |
| 1. Hälfte 2026 (voraussichtlich) | ~ 7,78 Cent/kWh |
Was bedeutet das nun für mich?
Die niedrigere Vergütung betrifft ausschließlich neue Anlagen, die ab Februar 2026 ans Netz gehen. Wer seine Photovoltaikanlage noch vorher in Betrieb nimmt, behält den höheren Satz für volle 20 Jahre.
Für alle, die erst 2026 starten, gilt Folgendes:
Wer im Jahr rund 1.000 Kilowattstunden einspeist, erhält 2026 etwa 77,80 Euro. Das sind 1,60 Euro weniger als bei einer Anlage, die noch 2025 ans Netz ging.
Auch bei größeren Einspeisemengen zeigt sich der Unterschied:
Bei 5.000 Kilowattstunden Einspeisung kommen 2026 rund 389 Euro zusammen – also 8 Euro weniger als im Vorjahr.
Quelle: Einspeisevergütung sinkt 2026: So viel bekommst du noch für deinen Solarstrom
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Ab 2023 entfallen Steuern für Photovoltaik-Anlagen!
Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen.
Die Befreiung soll gelten für vorhandene Photovoltaik-Anlagen
● auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak)
● auf, an oder in nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak)
● auf, an oder in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Als installierte Leistung wird jeweils die „installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister“ herangezogen.
Vorgesehen ist, dass die Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen gilt – unabhängig von Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage – die nach dem 31. Dezember 2022 erzielt oder getätigt werden.
Quelle: Einspeisevergütung sinkt 2026: So viel bekommst du noch für deinen Solarstrom
Umsatzsteuer: Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen
Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaik-Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
